Initiative
unterschreiben
In 4 Schritten
1.
2.
ÖFFNEN
und die Felder Kanton,
PLZ, Gemeinde, Geburtstag
und Wohnadresse ausfüllen.
3.
und die Felder Name, Vorname und Unterschrift von Hand ergänzen.
4.
ABSCHICKEN
Den 1-seitigen Bogen NICHT in der Mitte trennen und am Stück einsenden.
Unterschriftsbogen in
einem frankierten Couvert
einsenden an:
Grundrechte Ja
Postfach, 8021 Zürich
DOWNLOAD
Unterschriftsbogen
Checkliste
Sammelanleitung – Wie sammelt man richtig Unterschriften?
Beachte die Hinweise auf dem Unterschriftsbogen:
-
Unbedingt ausfüllen: Kanton, Postleitzahl und politische Gemeinde
- Gut leserlich schreiben
- Nur die grauen Felder ausfüllen
- Pro Bogen dürfen nur stimmberechtigte Personen aus der gleichen Gemeinde unterzeichnen
Achtung!
Sammelhinweis – Darauf musst Du beim sammeln achten.
Beachte folgende Punkte:
- Unterschreiben Menschen aus unterschiedlichen politischen Gemeinden auf demselben Bogen, sind die Unterschriften ungültig!
- Es dürfen nur Schweizer Stimmbürger unterschreiben. Sammeln dürfen aber alle Menschen!
- Unterschriebene Bögen umgehend zurück an das Komitee senden!
- Im öffentlichen Raum (beispielsweise auf einem Dorfplatz) darf ohne behördliche Bewilligung gesammelt werden, wenn die Gruppe aus nicht mehr als drei Menschen besteht.
- Ein Sammelstand muss von der jeweiligen politischen Gemeinde bewilligt werden. Kontaktiere dazu Deine Gemeinde. Benötigst Du Hilfe? Melde Dich bei uns!
- In privaten Räumlichkeiten (Bahnhöfen, Lebensmittelgeschäften) darf nicht gesammelt werden. Auch dürfen Eingänge hierzu nicht behindert werden.
- Schweizer, die im Ausland wohnen, geben auf dem Unterschriftenbogen unter "Adresse" jeweils ihre aktuelle Wohnadresse im Ausland an. Unter “Gemeinde” und “Kanton” ist stets diejenige Gemeinde und derjenige Kanton in der Schweiz anzugeben, in dem Sie stimmberechtigt sind.
Kurz-Argumentarium herunterladen
Selber beglaubigen
Du möchtest Deine Unterschriften selbst auf der Gemeinde beglaubigen lassen?
AMTSSTELLE
Du nimmst die vollständig ausgefüllten Bögen mit auf die Amtsstelle Deiner politischen Gemeinde und verlangst eine unverzügliche Bescheinigung.
BEGLAUBIGEN LASSEN
Die Bescheinigung muss in Worten oder Ziffern die Zahl der bescheinigten Unterschriften angeben; sie muss datiert sein und die eigenhändige Unterschrift des Beamten aufweisen und dessen amtliche Eigenschaft durch Stempel oder Zusatz kennzeichnen.
EINSENDEN
Du sendest die bescheinigten Bögen dem Initiativ-Komitee zu:
Grundrechte Ja
Postfach, 8021 Zürich
Pakete an:
Grundrechte Ja
Postfach, 8021 Zürich